Kfz-Sachverständiger
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Gutachten

Wir erstellen kompetent und zuverlässig Gutachten! Bei uns erhalten Sie:
Haftpflichtschaden-Gutachten KFZ-Schadensgutachten dienen zuerst der Beweissicherung für den Anspruchsteller. Die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden auch die Instandsetzungskosten kalkuliert.           Wir ermitteln auch den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall). Auf Wunsch geben wir auch die Nutzungsausfallklasse und der Ausfallgeldbetrag angegeben werden. Ein Haftpflichtschaden-Gutachten können Sie in Auftrag gegeben, wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Kaskoschaden-Gutachten Ein Kaskoschadengutachten wird benötigt, wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug einen selbst verschuldeten Schaden erlitten haben (Teilkasko, Vollkasko).              Hier sollte jedoch Rücksprache mit der Versicherung genommen werden, denn in diesem Fall hat die eigene Versicherunge das Recht, einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen. Wenn Sie mich beauftragen wollen, werde ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen und dieses abklären. Sollte die Versicherung darauf bestehen Ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen, werde ich Ihnen hierfür nichts berechnen. Wertgutachten Ein Wertgutachten stellt den besonderen Wert eines Fahrzeuges heraus. Dies ist der Fall, wenn an dem Fahrzeug wertsteigernde Veränderungen vorgenommen wurden. Sollte dann aufgrund eines Ereignisses das Fahrzeug nicht mehr zu Verfügung stehen, weil es zb. gestohlen wurde oder aufgrund eines Brandschadens nicht mehr zu begutachten ist, ist es dann von Vorteil der Versicherung den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges nachzuweisen zu können.     Bei Oldtimern muss ein Wertgutachten vorliegen für die Versicherungseinstufung.   Sie haben noch Fragen oder möchten gerne detaillierte Auskünfte? Selbstverständlich stehen wir gerne für Ihre Anfragen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch Mo bis Fr  von 08:00 - 18:00h oder per E-Mail. kfz@almansa.de

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Sie erreichen uns telefonisch +49 1717527549 Mo. bis Fr.  von 08:00 - 18:00h und Sa.       von 08:00 - 14:00h oder per E-Mail. kfz@almansa.de Amselstr. 13 42555 Velbert
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Haftpflichtschaden-Gutachten KFZ-Schadensgutachten dienen zuerst der Beweissicherung für den Anspruchsteller. Die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden auch die Instandsetzungskosten kalkuliert.           Wir ermitteln auch den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall). Auf Wunsch geben wir auch die Nutzungsausfallklasse und der Ausfallgeldbetrag angegeben werden. Ein Haftpflichtschaden-Gutachten können Sie in Auftrag gegeben, wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Kaskoschaden-Gutachten Ein Kaskoschadengutachten wird benötigt, wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug einen selbst verschuldeten Schaden erlitten haben (Teilkasko, Vollkasko).              Hier sollte jedoch Rücksprache mit der Versicherung genommen werden, denn in diesem Fall hat die eigene Versicherunge das Recht, einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen. Wenn Sie mich beauftragen wollen, werde ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen und dieses abklären. Sollte die Versicherung darauf bestehen Ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen, werde ich Ihnen hierfür nichts berechnen. Wertgutachten Ein Wertgutachten stellt den besonderen Wert eines Fahrzeuges heraus. Dies ist der Fall, wenn an dem Fahrzeug wertsteigernde Veränderungen vorgenommen wurden. Sollte dann aufgrund eines Ereignisses das Fahrzeug nicht mehr zu Verfügung stehen, weil es zb. gestohlen wurde oder aufgrund eines Brandschadens nicht mehr zu begutachten ist, ist es dann von Vorteil der Versicherung den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges nachzuweisen zu können.     Bei Oldtimern muss ein Wertgutachten vorliegen für die Versicherungseinstufung.   Sie haben noch Fragen oder möchten gerne detaillierte Auskünfte? Selbstverständlich stehen wir gerne für Ihre Anfragen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch Mo bis Fr  von 08:00 - 18:00h oder per E-Mail. kfz@almansa.de